Schneebedeckten Berge mit Schweizerischer Flagge

Cross-Border E-Commerce in die Schweiz

Welche Verpflichtungen hat man als Deutscher Online-Händler, wenn man in die Schweiz liefern möchte? Welche Optionen stehen zur Verfügung? Was muss beachtet werden und welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Grundsätzlich gilt: Für Warensendungen in die Schweiz sind Zollabgaben, die Schweizerische Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weitere Einfuhrabgaben zu entrichten. Nicht zu vergessen auch die Transportkosten innerhalb der Schweiz.

Wer von der Steuer nicht ausgenommene Leistungen in der Schweiz erbringt, ist ab einem Jahresumsatz von 100 000 Franken zwangsläufig mehrwertsteuerpflichtig. Seit 2019 gilt die gleiche Summe ebenfalls für von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen, welche in die Schweiz versendet werden. Zu den Kleinsendungen gehören Warenlieferungen in die Schweiz, bei welchen der Steuerbetrag ≤ 5 Franken liegt. In diesem Fall werden aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Steuerbeträge erhoben. Das gilt für Artikel mit einem Warenwert von ≤ 65 Franken bei einem regulären Schweizer Steuersatz von 7,7 % und für Artikel mit einem Warenwert ≤ 200 Franken bei einem reduzierten Schweizer Steuersatz von 2,5 %.

Taschenrechner und administrative Unterlagen

Sollte ein Deutscher Onlinehändler die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllen und sich dafür entscheiden, selbst in die Schweiz zu liefern, wird es etwas komplizierter und es müssen einige Punkte bedacht werden:

  • Zunächst muss er sich selbstständig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Mehrwertsteuer anmelden lassen
  • Ebenfalls ist man als deutscher Händler dazu verpflichtet innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Steuerpflicht einen Fiskalvertreter zu bestellen. Unter einem Fiskalvertreter versteht man eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz. Dieser übernimmt stellvertretend die Pflichten des steuerpflichtigen Händlers, haftet allerdings nicht für die Steuerschuld.
  • Zusätzlich ist eine sogenannte Sicherheitsleistung notwendig, was eine Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder eine Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung bedeutet. Die Summe dieser Bareinzahlung beläuft sich auf 3% des erwarteten steuerbaren Inlandumsatzes ohne Exporte. Dabei liegt der Mindestbetrag der Sicherheitsleistung bei 2000 CHF, während die Obergrenze 250000 CHF beträgt.
  • Steuerabrechnungen werden üblicherweise vierteljährlich eingereicht. Bei einer Unterlassung der Anmeldung als steuerpflichtige Person ist mit hohem Bußgeld und ggf. sogar einer Strafverfolgung (Steuerhinterziehung) zu rechnen – unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.
  • Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen muss eine Unternehmens-Identifikationsnummer registrieren.
  • Auch muss ein ZAZ-Konto (zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollbehörde) auf der Schweizer Seite muss eröffnet werden
  • Zudem erwartet die Händler ein 2-stufiges Ausfuhrverfahren mit verschiedenen Binnen-Zollämtern, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Bewilligungen von der Zollstelle regelmäßig erneuert werden.

Da bei einem geringen Umsatz des Online-Händlers die oben beschriebenen bürokratischen Hürden einen eher unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen, rechnet sich dieser erst ab einem bestimmten Jahresumsatz.

Längere Lieferzeiten, umständliche und kostenintensive Retouren und nicht zu vergessen die zuverlässige und exakte Tarifierung der einzelnen Produkte sind weitere Faktoren, welche der Verlockung eine neue zahlungskräftige Zielgruppe zu bedienen einen bitteren Beigeschmack verleihen.

Aber es geht auch einfacher! Neben exakter Planung und guter Vorbereitung können auch die richtigen Partner sehr hilfreich sein. Mit Dienstleistern wie MeinEinkauf könnt Ihr die lästigen Nachteile umgehen und ohne Komplikationen Schweizer Endkunden zu Inlandsversandbedingungen beliefern.